Vorheriger Hinweis: Abhängig vom Betriebssystem des Parkplatzes gelten die entsprechenden Vorschriften.
Allgemeine Betriebsregeln und -bedingungen
Wir parken für Sie (Schlüsselübergabe)
Low Cost Parking - Red Parking Außenbereich / Innenbereich – Porto
Artikel 1º Definition
Für alle Zwecke vereinbaren die Parteien die folgenden Bedingungen:
- Unternehmen: Low Cost, Estacionamos por Si Lda.;
- Low Cost Park: oder nur Park, verwaltet von der Firma Low Cost, Estacionamos por Si Lda. (STANDARD), seitlich eingezäunt mit beschränktem Zugang für Dritte, und Überdacht (INDOOR) mit beschränktem Zugang für Dritte und Einrichtungen anderer Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Low Cost haben, in einem maximalen Umkreis von 2 km.
- Kunde: Natürliche oder juristische Person, die den Parkplatz gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen nutzen wird;
- Fahrzeug: Kraftfahrzeug oder Motorrad, über das der Kunde aus rechtmäßigem Titel verfügt, ausschließlich jeglichen nicht darin fest verbauten Zubehörteils, und das anpassungsfähig ist;
- Flughafen: Der Internationale Flughafen Francisco Sá Carneiro, in dessen Nähe sich der Low Cost Park befindet.
Artikel 2º VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der Einrichtungen des Low Cost Parks und der Einrichtungen anderer Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Low Cost haben, in einem Umkreis von 2 km, für die zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbarten Zeiträume und unter Einhaltung der übrigen in den folgenden Klauseln festgelegten Bedingungen:
Artikel 3º VERTRAGSDAUER
Dieser Vertrag hat die zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbarte Laufzeit, unbeschadet der Möglichkeit, diesen Zeitraum durch Mitteilung zwischen den Parteien zu verlängern oder zu verkürzen.
Artikel 4º BEDINGUNGEN
1 - Unbeschadet der Bestimmungen dieses Vertrages werden dem Kunden mit dessen Unterzeichnung die folgenden Vorteile zugesichert.
- Verwahrung des Fahrzeugs im Low Cost Park und in Einrichtungen anderer Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Low Cost haben, in einem Umkreis von 2 km, für die Dauer dieses Vertrages:
- Low Cost behält sich das Recht vor, das Fahrzeug zwischen seinen Parkplätzen und den Einrichtungen anderer Unternehmen, die ihm ihre Parkplätze zur Verfügung stellen, zu bewegen, um die verfügbaren Parkflächen optimal zu nutzen.
- Die Abholung des Fahrzeugs des Kunden vom Flughafen zum Low Cost Park und umgekehrt, je nach spezifischer Vereinbarung zwischen den Parteien, wird von ordnungsgemäß identifizierten und dazu befugten Mitarbeitern des Unternehmens durchgeführt;
- Der Transport vom Low Cost Park zum Flughafen und umgekehrt ist für den Kunden und seine Begleiter kostenlos. Dieser wird vom Unternehmen gemäß der spezifischen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen bereitgestellt;
- Andere Vorteile können vom Unternehmen erbracht oder angeboten werden, insbesondere Fahrzeugwäsche, sofern dies zuvor mit dem Kunden vereinbart wurde;
2 - Die Gewährung der im vorherigen Punkt genannten Vorteile setzt voraus, dass:
- Der Schlüssel des Fahrzeugs vom Kunden an die bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens übergeben wird, wenn es im Low Cost Park abgestellt oder am Flughafen abgeholt wird. Das Fahrzeug wird auf den Einrichtungen des Low Cost Parks und den Einrichtungen anderer Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Low Cost haben, in einem Umkreis von 2 km geparkt;
- Die bevollmächtigten Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit das Fahrzeug innerhalb des Geländes des Low Cost Parks bewegen können, um die Bewegung anderer Fahrzeuge im Park zu ermöglichen, die zwischenzeitlich von anderen Kunden abgeholt werden, oder um in jedem Fall die Optimierung der Parkflächen des Low Cost Parks zu ermöglichen;
- Low Cost behält sich das Recht vor, das Fahrzeug zwischen seinen Parkplätzen und den Einrichtungen anderer Unternehmen, die dem Unternehmen ihre Parkplätze zur Verfügung stellen, zu bewegen, um die verfügbaren Parkflächen optimal zu nutzen.
- Die Fahrt des Fahrzeugs durch Mitarbeiter des Unternehmens genehmigt wird, falls die Abholung des Fahrzeugs vom Flughafen zum Low Cost Park und zu Einrichtungen anderer Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Low Cost haben, in einem Umkreis von 2 km, und von dort zum Flughafen, angefordert und vereinbart wird, ohne dass eine vorherige Absprache erforderlich ist.
KAUFVORGANG UND ONLINE-KAUF
Für den Kauf der auf der Website angebotenen Dienstleistungen muss der Kunde den auf dem Bildschirm angezeigten Anweisungen folgen und den Kauf unter Einhaltung der oben genannten Anweisungen akzeptieren.
Falls der Kunde eine natürliche Person ist, muss er mindestens 18 Jahre alt sein, um die Dienstleistungen zu erwerben.
Der Vertragsabschluss erfolgt durch das Ausfüllen der verschiedenen Formulare durch den Kunden, die während des Kaufprozesses angezeigt werden, und durch die ausdrückliche Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller für das vertraglich vereinbarte Produkt geltenden Bedingungen durch den Kunden. Im Kaufprozess schließt das Absenden des ausgefüllten Formulars durch Drücken der Schaltfläche "Kaufen und Bezahlen" den Vorgang ab und beinhaltet die vollständige Annahme des kommerziellen Angebots und der geltenden Bedingungen durch den Kunden, wobei auf eine Kaufbestätigungsseite auf dem Bildschirm weitergeleitet wird, die der Kunde ausdrucken kann.
Im Falle der Buchung des Parkservices mit Online-Zahlung (Vorauszahlung) werden 100 % des gezahlten Betrags zurückerstattet, wenn die Stornierung 48 Stunden vor der Leistungserbringung erfolgt, 50 % werden zurückerstattet, wenn sie zwischen 48 Stunden und 24 Stunden vor der Leistungserbringung erfolgt. Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn die Stornierung weniger als 24 Stunden nach Erbringung der genannten Leistung erfolgt. Diese Stornierung ist nur gültig, wenn sie per E-Mail an geral@lowcostparking.pt mitgeteilt wird. Erfolgt die Abholung später als zum vereinbarten Termin, begleicht der Kunde die ausstehenden Tage und zahlt den Betrag zu den am Tag der Fahrzeugabholung geltenden Tagespreisen.
Falls der Kunde den Service für mehr als einen Monat und mit periodischen Zahlungen bucht, erfolgen die Zahlungen per Lastschriftbelegen, die vom Unternehmen zwischen dem 1. und 5. eines jeden Monats ausgestellt werden. Im Falle einer Rücklastschrift kann das Unternehmen dem Kunden die Rücklastschriftkosten in Rechnung stellen.
Im Falle der Buchung des Parkservices für einen festen Zeitraum erfolgt die Zahlung im Voraus. Falls der Kunde beschließt, das Fahrzeug vor dem vereinbarten Datum abzuholen, kann er dies ohne Anspruch auf Rückerstattung eines Betrags tun und zahlt den in diesem Vertrag vereinbarten Gesamtpreis. Erfolgt die Abholung später als zum vereinbarten Termin, begleicht der Kunde den Betrag zu den am Tag der Fahrzeugabholung geltenden Tagespreisen, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben.
Falls der Kunde den Batterieladeservice bucht, ermächtigt der Kunde das Unternehmen, die Kabel an die Batterieklemmen anzuschließen.
Artikel 5º ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN UND PREIS
1 - Die Übergabe des Fahrzeugs hängt von dem zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbarten Verfahren ab, d. h. durch direkte Übergabe im Low Cost Park oder durch das Verfahren der Abholung des Fahrzeugs am Flughafen vor dem Boarding durch einen der ordnungsgemäß uniformierten und identifizierten Mitarbeiter des Unternehmens, wobei stets die in Klausel 7ª genannten Check-in-Verfahren zu berücksichtigen sind.
2 - Die Entgegennahme des Fahrzeugs hängt von der vorherigen Anfrage des Kunden gemäß einer der folgenden Modalitäten ab:
- Durch vorherige Angabe (über Reservierungen) bei der Fahrzeugübergabe, per Telefon oder E-Mail, unter Angabe von Flug, Fluggesellschaft, Datum und Uhrzeit der Rückkehr des Kunden, mit Angabe der Übergabemodalität, die direkt (Übergabe am Terminal) oder kostenloser Transport vom Terminal zum Low Cost Park sein kann.
- Durch Mitteilung an einen ordnungsgemäß identifizierten Mitarbeiter des Unternehmens am Flughafen oder per Telefonkontakt an das Unternehmen, um die Anwesenheit des Kunden mitzuteilen und die Übergabe des Fahrzeugs am Flughafen oder den kostenlosen Transport zum Low Cost Park anzufordern. Der Kunde akzeptiert, dass in diesem Fall das Fahrzeugannahmeverfahren Verzögerungen erleiden kann;
3 - Der vom Kunden zu zahlende Preis ist der in der ausgehängten Preisliste angegebene und entspricht der Anzahl der Tage multipliziert mit dem jeweiligen Tagestarif (jede Einheit beträgt 24 Stunden, Teilzeiträume oder Stunden werden nicht berechnet). Die Zahlung erfolgt bei der endgültigen Fahrzeugübergabe unter Berücksichtigung des gewählten Parkplatzes (STANDARD/INDOOR) und der Nutzungsdauer.
Artikel 6º PFLICHTEN DES KUNDEN
1 - Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Unternehmen:
- Das Fahrzeug in einwandfreiem mechanischem Zustand und mit allen technischen Überprüfungen und Inspektionen sowie allen gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen zu übergeben, die die Verfügbarkeit des Fahrzeugs durch den Kunden und dessen Bewegung durch Mitarbeiter des Unternehmens gemäß Klausel 4.1 b) und c) angemessen belegen.
- Den Schlüssel des Fahrzeugs, der den Zugang ermöglicht, die Fernbedienung der Alarmanlage, falls diese autonom ist, sowie jede andere Fernbedienung, die es ermöglicht, die Alarmanlage im Bedarfsfall zu deaktivieren, zu übergeben;
- Den Zugang zum Fahrzeuginnenraum und das Fahren des Fahrzeugs durch Mitarbeiter des Unternehmens gemäß den Bestimmungen und für die Zwecke von Klausel 4.2 zu gestatten.
- Jeder Zugang zum Fahrzeug durch Dritte ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Situationen, die sich aus Anordnungen von juristischen Personen ergeben, insbesondere der Polizei für öffentliche Sicherheit, Gerichtsbeamten oder Behörden mit Ordnungsbefugnissen.
- Die in Klausel 7ª vorgesehenen Check-in- und Check-out-Verfahren durchzuführen und die entsprechende Dokumentation zu unterzeichnen;
- Sicherzustellen, dass alle Gegenstände und Güter, die nicht zum Fahren oder Parken benötigt werden (insbesondere alle persönlichen und/oder wertvollen Gegenstände), aus dem Fahrzeug entfernt werden;
- Das Unternehmen durch seine Mitarbeiter zu ermächtigen, nach der Übergabe alle äußerlich angebrachten, aber leicht abnehmbaren Elemente wie Antennen und anderes Autozubehör vom Fahrzeug zu entfernen, die bei der Abholung des Fahrzeugs wieder am Fahrzeug angebracht werden müssen;
- Die Dienstleistung, Gegenstand dieses Vertrages, gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu bezahlen;
- Das Unternehmen zu ermächtigen, das Fahrzeug auf den Parkplätzen von Low Cost und anderen Einrichtungen anderer Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Low Cost haben, in einem Umkreis von 2 km zu manövrieren und zu parken.
- Im Schadensfall akzeptieren die Kunden die Reparatur der Fahrzeuge in der von Low Cost beauftragten Werkstatt unter Ausschluss jeder anderen.
- Kunden, deren Fahrzeug sich auf öffentlicher Straße befindet, müssen im Schadensfall immer die Pflichtversicherung des Fahrzeugs in Anspruch nehmen.
- Die vom Kunden festgelegten Check-in-/Check-out-Daten und -Zeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung der festgelegten Daten und Zeiten bei der Übergabe oder Abholung kann zu Verzögerungen führen, für die das Unternehmen keine Verantwortung übernimmt.
Artikel 7º ÜBERGABE UND ENTGEGENNAHME DES FAHRZEUGS
1 - Die Übergabe des Fahrzeugs durch sofortige Übergabe im Low Cost Park oder durch dessen Abholung am Flughafen berücksichtigt folgende Punkte:
- Der Kunde muss das Fahrzeug ohne jegliche materielle Güter übergeben, die nicht fester Bestandteil desselben sind, sei es im Fahrgastraum oder im Kofferraum, insbesondere Kommunikationsgeräte, Radios, Computer, Kameras, Kleidung oder andere physisch aneigenbare Güter, für die Low Cost keine Verantwortung übernimmt;
- Der Kunde und der Vertreter des Unternehmens müssen, falls vom Kunden gewünscht, ein Check-in des Fahrzeugs durchführen, bei dem eine Inspektion des Innen- und Außenbereichs durchgeführt wird, wobei fotografische Aufzeichnungen gemacht werden können,
um Schäden, Abnutzungen oder Mängel zu dokumentieren, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sind; diese Aufzeichnung verbleibt bis zu 7 Tage im Besitz des Unternehmens;
- Ebenso wird, falls vom Kunden gewünscht, das Empfangsdokument des Unternehmens unterzeichnet, in dem Kilometerstand und Kraftstoffstand des Fahrzeugs sowie andere Fakten, die für die Haftung des Unternehmens relevant sein könnten, festgehalten werden;
2 - Die Entgegennahme des Fahrzeugs durch den Kunden, sei es am Flughafen oder im Low Cost Park, wird von einem Checkout des Fahrzeugs mit einer vom Kunden durchgeführten Inspektion vorangegangen, um, falls gewünscht, den Kilometerstand und den Kraftstoffstand des Fahrzeugs sowie das Nichtvorhandensein von Schäden seitens des Unternehmens zu bestätigen. Jegliche Reklamation, die der Kunde geltend machen möchte, muss innerhalb einer Frist von maximal 3 Tagen in den Einrichtungen des Unternehmens im Low Cost Park erfolgen.
3 - Unter Berücksichtigung der Entgegennahme und des gemäß der vorstehenden Klausel durchzuführenden Check-outs sind jegliche Reklamationen, die der Kunde bezüglich Schäden oder Mängeln am Fahrzeug geltend machen könnte, innerhalb einer Frist von maximal 3 Werktagen nach dem Datum der Entgegennahme einzureichen, andernfalls verfällt das Recht des Kunden, jegliche Schäden zu reklamieren.
4 - In Ermangelung einer ausdrücklichen Reklamation des Kunden zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe durch den Mitarbeiter von Low Cost, sei es im Low Cost Park oder am Flughafen, wird davon ausgegangen, dass der Kunde anerkennt, dass sich sein Fahrzeug im selben Zustand befindet wie vor der Übergabe an einen Mitarbeiter von Low Cost oder im Low Cost Park. Im Falle einer Verletzung dieser Formalitäten und Fristen durch den Kunden kann keine Forderung akzeptiert werden.
Artikel 8º HAFTUNG DES UNTERNEHMENS
1 - Das Unternehmen haftet gegenüber den Kunden für Schäden, die von seinen Mitarbeitern schuldhaft verursacht werden, ausschließlich in folgenden Fällen:
- Schäden am Fahrzeug infolge der Handhabung innerhalb des Low Cost Parks und anderer Einrichtungen anderer Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Low Cost haben, in einem Umkreis von 2 km, gemäß den in Klausel 4º.2) vorgesehenen Auswirkungen);
- Jegliche Schäden, die der Kunde und seine Begleiter infolge des Transports gemäß Klausel 4.1 c) erleiden, sofern diese auf einer rechtswidrigen Handlung aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Mitarbeiters des Unternehmens beruhen, der als Fahrer des betreffenden Transportfahrzeugs tätig ist;
- Jegliche andere Schäden, die sich aus rechtswidrigen Handlungen mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens von Mitarbeitern und Vertretern oder Beauftragten des Unternehmens ergeben und deren Haftung nicht gemäß Klausel 7º.2 ausgeschlossen werden kann;
2 - Die Haftung des Unternehmens ist ausdrücklich ausgeschlossen für:
- Schäden, die der Kunde durch Diebstahl von Gütern erleidet, die nach der Fahrzeugübergabe unter Missachtung der Bestimmungen von Klausel 7.1 a) im Fahrzeug verblieben sind;
- Jegliche mechanische Schäden am Fahrzeug, die nicht von Mitarbeitern des Unternehmens verursacht wurden, insbesondere Schäden, die durch Dritte infolge deren unrechtmäßigen Eindringens in den Low Cost Park verursacht wurden, ungeachtet der installierten Umzäunungs-, Alarm- und Überwachungssysteme, oder durch Naturereignisse, die vom Unternehmen nicht abgewendet werden können;
- Die Versicherungspolice von Low Cost deckt keine Schäden ab, die durch Naturkatastrophen oder widrige Wetterbedingungen entstehen.
- Wir haften nicht für vereinzelte Glasschäden.
- Empfehlung für die Fahrzeugübergabe. Fluggesellschaften empfehlen eine Ankunftszeit von 2 Stunden vor internationalen Flügen und 1 Stunde vor Inlandsflügen. Obwohl die Annahme Ihres Fahrzeugs und der
Transfer zum Terminal nur wenige Minuten dauern, sollte der Parkplatznutzer 20 Minuten vor Öffnung seines Check-ins in unseren Einrichtungen eintreffen. Wir haften nicht für verpasste Flüge.
Das Unternehmen haftet nicht für verpasste Flüge, wenn Sie den Check-in nicht einhalten und nicht genügend Zeit eingeplant haben, oder wenn der kostenlose Shuttleservice verspätet ist, z. B. aufgrund von hohem Verkehrsaufkommen, Wetterbedingungen oder Verzögerungen beim Einfahren in den Abholbereich (Curbside), weil dieser voll ist, usw. ...
- Das Unternehmen haftet niemals für Probleme, die Ihr Auto beim Starten hat, für mechanische Defekte, Fensterprobleme, Reifenpannen, vorhandene Karosserieschäden oder eine leere Batterie. Wir verpflichten uns lediglich, so weit wie möglich zu helfen, und der Kunde kann aufgrund dieser Tatsachen keine Ansprüche geltend machen.
3 - Low Cost behält sich das Recht vor, das Fahrzeug zwischen seinen Parkplätzen und den Einrichtungen anderer Unternehmen, die ihm ihre Flächen zur Verfügung stellen, zu bewegen, um die Parkmöglichkeiten, über die Low Cost verfügt, optimal zu nutzen.
4 - Low Cost ist nur dann zur Rückerstattung der Parkgebühr verpflichtet, wenn der Kunde seinen Flug verpasst.
Artikel 9º HAFTUNG DES KUNDEN
1 - Der Kunde ist für alle Bußgelder und Strafen verantwortlich, die das Unternehmen aufgrund von Unregelmäßigkeiten am Fahrzeug, dessen Dokumentation oder dessen Eigentumsverhältnissen zahlen muss. Unbeschadet der dem Unternehmen gesetzlich zustehenden Verteidigungsrechte hat der Kunde dem Unternehmen alle entstandenen Kosten, einschließlich Anwalts- und Notarkosten, zu erstatten.
2 - Im Falle der Nichtzahlung des vereinbarten Preises durch den Kunden oder anderer vom Unternehmen getragener Kosten hat dieses ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug, das freigegeben wird, sobald der geschuldete Betrag vollständig bezahlt ist, einschließlich des erhöhten Preises aufgrund der Zunahme der Parktage des Fahrzeugs zuzüglich Verzugszinsen.
Artikel 10º DATENSCHUTZ
Die über den Kunden erhobenen Daten dienen auch der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und der Verwendung in Vertragsbeziehungen mit Versicherungen, Banken und anderen Institutionen, wobei sich das Unternehmen verpflichtet, über alle Daten Stillschweigen zu wahren und den Zugang zu diesen ausschließlich auf das für seine normale Tätigkeit Notwendige zu beschränken. Dem jeweiligen Inhaber wird gemäß Gesetz 67/98 vom 26. Oktober (Datenschutzgesetz) das Recht auf Zugang und Berichtigung derselben zugesichert.
Wann immer die PARTEIEN Zugang zu personenbezogenen Daten haben und diese verarbeiten, halten sie die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 sowie die sonstigen für die Parteien geltenden Rechtsvorschriften über den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten ein, insbesondere hinsichtlich der Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Datensubjekten.
Artikel 11º VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
Alle Mitteilungen zwischen den Parteien, die eine Änderung dieses Vertrages zur Folge haben, erfolgen schriftlich und sind vom Kunden an die Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse des Unternehmens zu richten. Mitteilungen seitens des Unternehmens werden an die in den Sonderbedingungen angegebene Adresse des Kunden gesendet.
Artikel 12º GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG
Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist das Gericht des Bezirks Porto zuständig, unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand, wobei die Wahl auf das Gericht fällt, das dem jeweiligen Wohnsitz des Geschädigten am nächsten liegt, um diesem keine erheblichen Unannehmlichkeiten zu bereiten. Der Kunde erklärt, über den Inhalt dieses Vertrages vollständig informiert und aufgeklärt worden zu sein.
Preisliste
- MINDESTZEITEINHEIT: 24 STUNDEN (TEILZEITRÄUME ODER STUNDEN WERDEN NICHT ABGERECHNET).
- TRANSPORT/ABHOLUNG VON PASSAGIEREN ZUM FLUGHAFEN: KOSTENLOS.
- ALLE ZEITRÄUME SIND 24 STUNDEN, AUSSER DEM LETZTEN TAG, DER +2 STUNDEN TOLERANZ FÜR MÖGLICHE VERSPÄTUNGEN HAT.
- ALLE OBEN GENANNTEN PREISE ENTHALTEN DIE GESETZLICHE MEHRWERTSTEUER.
DIE GESCHÄFTSLEITUNG
Allgemeine Regeln und Bedingungen - Red Parking im Automatikbetrieb
Ohne Schlüsselabgabe
Low Cost Parking - Red Parking Außenbereich / Innenbereich – Porto
ARTIKEL 1.º ZWECK
Diese Betriebsordnung legt die Nutzungsregeln für den Freiluft- und überdachten Parkplatz für Leichtfahrzeuge fest, Eigentum der Firma Low Cost Estacionamos por Si, Lda., an der Avenida do Aeroporto Nr. 314 und Rua do Barreiro Nr. 517, im Folgenden als Parkplatz bezeichnet.
ARTIKEL 2.º ANWENDUNGSBEREICH
Diese Betriebsordnung gilt für alle Nutzer des Parkplatzes, unabhängig von der Art der Nutzung der Dienstleistungen.
ARTIKEL 3.º PARKPLATZ
- Der Parkplatz verfügt über: Red Exterior 260 (zweihundertsechzig) / Red Indoor 54 (vierundfünfzig) Stellplätze.
- In hinreichend begründeten Fällen behält er sich das Recht vor, die Anzahl der Plätze zu verringern oder zu erhöhen.
- Bei der Zufahrt zum Parkplatz werden Informationen über den Zustand des Parkplatzes (frei/belegt), die geltenden Stundensätze und die Betriebszeiten bereitgestellt.
- Diese Betriebsordnung wird auf dem Parkplatz und andernfalls auf der Website lowcostparking.com ausgehängt.
- Den Nutzern steht ein Beschwerdebuch bezüglich des Betriebs des Parkplatzes und des Verhaltens des dort diensttuenden Personals zur Verfügung.
ARTIKEL 4.º SPEZIFISCHE TEILE UND GEMEINSAME TEILE
- Der Parkplatz besteht aus spezifischen Teilen und gemeinsamen Teilen.
- Spezifische Teile sind die Stellplätze, die für das Parken von Leichtfahrzeugen vorgesehen sind.
- Gemeinsame Teile des Parkplatzes sind insbesondere die folgenden:
- Einfahrten, Verkehrsflächen für Fahrzeuge und Fußgänger;
- Wasser-, Abwasser- und Stromnetze;
- Sanitäre Anlagen;
- Räume und Ausrüstungen für technische Dienste und Dienste des Parkplatzpersonals.
ARTIKEL 5.º NUTZUNGSREGELUNGEN DES PARKPLATZES
- Die Nutzungsregelungen des Parkplatzes sind wie folgt:
- Rotation mit Zahlung in 24-Stunden-Einheiten;
- Monatsabonnement zur Gesamtnutzung;
- Im Rotationsregime mit Zahlung nach Zeiteinheiten hat der Nutzer das Recht, ein leichtes Kraftfahrzeug auf jedem freien Platz innerhalb der für dieses Regime verfügbaren Plätze für einen bestimmten Zeitraum und innerhalb der festgelegten Öffnungszeiten gegen Zahlung einer Gebühr je nach genutzter Zeit abzustellen.
- Der Inhaber eines Monatsabonnements zur Gesamtnutzung hat das Recht, ein leichtes Kraftfahrzeug auf jedem verfügbaren Platz im Parkplatz (mit Ausnahme von Abonnements mit gekennzeichneten Plätzen) zu jeder Zeit und an jedem Tag für einen beliebigen Zeitraum innerhalb der Gültigkeitsdauer des Abonnements gegen Zahlung der festgelegten Gebühr abzustellen.
ARTIKEL 6.º ANWENDUNGSBEREICH
Diese Betriebsordnung gilt für alle Nutzer des Parkplatzes, unabhängig von der Art der Nutzung der Dienstleistungen.
ARTIKEL 7.º BETRIEBSZEITEN
- Der Parkplatz hat folgende Betriebszeiten: Rotationsregime und Abonnement zur Gesamtnutzung – 24 Stunden täglich;
- Unabhängig von den oben genannten Betriebszeiten kann der Parkplatz aus Gründen höherer Gewalt geschlossen werden, insbesondere im Falle von:
- Naturkatastrophen;
- Anormalen Situationen, die eine Gefahr für Nutzer oder Fahrzeuge darstellen;
- Notwendigkeit von Reparaturen im Inneren des Parkplatzes, der zu diesem Zweck ganz oder teilweise frei und geräumt sein muss.
ARTIKEL 8.º ZUGANGSKARTEN
- Die Nutzer sind für die Aufbewahrung und den Erhalt der Karten verantwortlich;
- Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Karte muss der Nutzer eine Zweitkarte beantragen, deren Kosten gemäß der geltenden Gebührenordnung erhöht werden.
- Die Nichtzahlung der fälligen Abonnementgebühr führt zur automatischen Sperrung der jeweiligen Karte.
ARTIKEL 9.º VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN DES ZUGANGSTITELS
- Das am Einfahrtsautomaten des Parkplatzes gezogene und durch Zahlung am Kassenautomaten entwertete Parkticket gilt als einziger gültiger Nachweis zur Bestätigung von Ein- und Ausfahrtszeit und -datum sowie der erfolgten Zahlung.
- Bei Verlust oder Abhandenkommen des Parktickets durch Gelegenheitsnutzer ist Red Parking berechtigt, diesen den Wert eines Parkvorgangs entsprechend mindestens 24 Stunden und dem Höchstwert der geltenden Preisliste (verlorenes Ticket) in Rechnung zu stellen.
- Wenn das Fahrzeug des Gelegenheitsnutzers länger als 24 Stunden im Parkplatz verblieben ist, kann Red Parking für jeden Tag des Fahrzeugaufenthalts Gebühren für 24 Stunden erheben, einschließlich des Tages, an dem der Gelegenheitsnutzer das Fahrzeug abholen möchte, und unabhängig von der Uhrzeit.
ARTIKEL 10.º FAHRZEUGKLASSEN
Der Parkplatz ist für das Abstellen von leichten Kraftfahrzeugen vorgesehen.
ARTIKEL 11.º ZUGANGSVERFAHREN
- Um Zugang zum Parkplatz zu erhalten, müssen Gelegenheitsnutzer im Rotationsregime mit Zahlung nach Zeit-/Tageseinheiten den kodierten Zugangstitel online über die Website oder an dem an der Einfahrt bereitgestellten Gerät erhalten, oder, falls dieses Gerät nicht funktioniert, von den Parkplatzwächtern.
- Nutzer mit Abonnement müssen ihre Zugangskarte an dem Kontrollgerät an der Einfahrt des Parkplatzes entwerten.
ARTIKEL 12.º ZAHLUNG
- Die Zahlung des für die Nutzung des Parkplatzes geschuldeten Betrags erfolgt am Kassenautomaten im Parkplatz, an einem ordnungsgemäß ausgeschilderten Ort.
- Die Zahlung der Abonnements muss bis zum achten Tag des entsprechenden Monats erfolgen.
- Die Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum durch Nutzer mit Abonnement führt zur sofortigen Aussetzung des Nutzungsrechts des Parkplatzes und zur automatischen Sperrung der Zugangskarte.
- Der vom Kunden zu zahlende Preis ist der in der ausgehängten Preisliste angegebene und entspricht der Anzahl der Tage multipliziert mit dem jeweiligen Tagestarif (jede Einheit beträgt 24 Stunden, Teilzeiträume oder Stunden werden nicht berechnet). Die Zahlung erfolgt bei der endgültigen Fahrzeugübergabe unter Berücksichtigung des gewählten Parkplatzes (STANDARD / INDOOR) und der Nutzungsdauer.
KAUFVORGANG UND ONLINE-KAUF
Für den Kauf der auf der Website angebotenen Dienstleistungen muss der Kunde den auf dem Bildschirm angezeigten Anweisungen folgen und den Kauf unter Einhaltung der oben genannten Anweisungen akzeptieren.
Falls der Kunde eine natürliche Person ist, muss er mindestens 18 Jahre alt sein, um die Dienstleistungen zu erwerben.
Der Vertragsabschluss erfolgt durch das Ausfüllen der verschiedenen Formulare durch den Kunden, die während des Kaufprozesses angezeigt werden, und durch die ausdrückliche Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller für das vertraglich vereinbarte Produkt geltenden Bedingungen durch den Kunden. Im Kaufprozess schließt das Absenden des ausgefüllten Formulars durch Drücken der Schaltfläche "Kaufen und Bezahlen" den Vorgang ab und beinhaltet die vollständige Annahme des kommerziellen Angebots und der geltenden Bedingungen durch den Kunden, wobei auf eine Kaufbestätigungsseite auf dem Bildschirm weitergeleitet wird, die der Kunde ausdrucken kann.
Im Falle der Buchung des Parkservices mit Online-Zahlung (Vorauszahlung) werden 100 % des gezahlten Betrags zurückerstattet, wenn die Stornierung 48 Stunden vor der Leistungserbringung erfolgt, 50 % werden zurückerstattet, wenn sie zwischen 48 Stunden und 24 Stunden vor der Leistungserbringung erfolgt. Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn die Stornierung weniger als 24 Stunden nach Erbringung der genannten Leistung erfolgt. Diese Stornierung ist nur gültig, wenn sie per E-Mail an geral@lowcostparking.pt mitgeteilt wird. Erfolgt die Abholung später als zum vereinbarten Termin, begleicht der Kunde die ausstehenden Tage und zahlt den Betrag zu den am Tag der Fahrzeugabholung geltenden Tagespreisen.
Falls der Kunde den Service für mehr als einen Monat und mit periodischen Zahlungen bucht, erfolgen die Zahlungen per Lastschriftbelegen, die vom Unternehmen zwischen dem 1. und 5. eines jeden Monats ausgestellt werden. Im Falle einer Rücklastschrift kann das Unternehmen dem Kunden die Rücklastschriftkosten in Rechnung stellen.
Im Falle der Buchung des Parkservices für einen festen Zeitraum erfolgt die Zahlung im Voraus. Falls der Kunde beschließt, das Fahrzeug vor dem vereinbarten Datum abzuholen, kann er dies ohne Anspruch auf Rückerstattung eines Betrags tun und zahlt den in diesem Vertrag vereinbarten Gesamtpreis. Erfolgt die Abholung später als zum vereinbarten Termin, begleicht der Kunde den Betrag zu den am Tag der Fahrzeugabholung geltenden Tagespreisen, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben.
Falls der Kunde den Batterieladeservice bucht, ermächtigt der Kunde das Unternehmen, die Kabel an die Batterieklemmen anzuschließen.
ARTIKEL 13.º AUSFAHRT AUS DEM PARKPLATZ
- Um den Parkplatz zu verlassen, müssen Gelegenheitsnutzer den kodierten Zugangstitel oder den “QR”-Code (Online-Reservierungen) nach erfolgter Zahlung am Ausfahrtskontrollgerät im Bereich “Fahrzeugausfahrt” eingeben, wofür sie zwanzig Minuten nach der Zahlung Zeit haben.
- Erfolgt die Ausfahrt des Fahrzeugs nicht innerhalb dieses Zeitraums, wird der Betrag für den begonnenen Mindestparkzeitraum fällig.
- Andere Nutzer müssen ihre Zugangskarte am Ausfahrtskontrollgerät im Bereich “Fahrzeugausfahrt” entwerten.
ARTIKEL 14.º ALLGEMEINE VERFAHREN
- Die Platzsuche und das Abstellen der Fahrzeuge erfolgen durch die Nutzer auf eigene Verantwortung unter Beachtung der festgelegten Verkehrsbereiche und -richtungen.
- Der Verkehr im Inneren des Parkplatzes unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und ergänzender Gesetze.
- Der Aufenthalt von Personen oder Tieren in geparkten Fahrzeugen ist nicht gestattet.
- Wenn alle Stellplätze belegt sind, wird der Parkplatz geschlossen und die Einfahrt von Fahrzeugen verboten; er wird wieder geöffnet, sobald dieser Umstand nicht mehr besteht.
- Das Einfahrtsverbot zum Parkplatz wird durch das Wort “Belegt” auf dem Schild außen am Parkplatzeingang angekündigt.
- Das Waschen, Reparieren oder Durchführen von Wartungsarbeiten an Fahrzeugen im Inneren oder an den Zufahrten des Parkplatzes ist nicht gestattet, außer in Fällen höherer Gewalt und nur im unbedingt erforderlichen Umfang, um das Fahrzeug aus dem Parkplatz zu entfernen.
ARTIKEL 15.º MISSBRÄUCHLICHES PARKEN
- Unter missbräuchlichem Parken versteht man Fahrzeuge, die:
- Länger als zwei Monate geparkt sind, ohne dass der Eigentümer die für diesen Zeitraum entsprechenden Gebühren bezahlt;
- Außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze parken;
- Länger als achtundvierzig Stunden im Parkplatz verbleiben und deutliche äußere Anzeichen von Verwahrlosung oder der Unmöglichkeit aufweisen, sich sicher mit eigenen Mitteln fortzubewegen.
- Im Falle missbräuchlichen Parkens wird Red Parking die Entfernung des Fahrzeugs an einen geeigneten Ort auf dem Parkplatz oder in ein dafür vorgesehenes externes Depot veranlassen, wobei der Fahrzeugeigentümer die gesamten Kosten dieser Entfernung trägt.
ARTIKEL 16.º PFLICHTEN DER NUTZER
Die Nutzer des Parkplatzes sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Betriebsordnung sowie die geltenden Gesetze gewissenhaft einzuhalten, insbesondere:
- Die im Inneren und an den Zufahrten des Parkplatzes angebrachten Beschilderungs-, Hygiene- und Sicherheitsregeln zu beachten;
- Den rechtmäßigen Anweisungen von Red Parking Folge zu leisten und alle vorhandenen Hinweise im Parkplatz zu beachten;
- Keine Fahrzeuge im Inneren des Parkplatzes unter dem Einfluss von Alkohol, psychotropen Substanzen oder Betäubungsmitteln zu führen;
- Im Parkplatz keine gesetzes- oder ordnungswidrigen Handlungen vorzunehmen;
- Den Parkplatz nicht für andere als die vorgesehenen Zwecke zu nutzen;
- Im Inneren des Parkplatzes keine Wasch-, Schmier- oder Autoreparaturarbeiten durchzuführen, außer Notfallreparaturen im unbedingt erforderlichen Umfang, um die Entfernung des Fahrzeugs zu ermöglichen;
- Die Höchstgeschwindigkeit im Inneren des Parkplatzes einzuhalten und niemals schneller als 20 km/h zu fahren;
- Mit der erforderlichen Vorsicht zu fahren und zu manövrieren, um jegliche Unfallsituationen zu vermeiden;
- Das Fahrzeug nicht in den Fahrgassen oder an einem anderen Ort abzustellen, der keinen Stellplatz darstellt und auf jeden Fall die Zirkulation oder das Manövrieren anderer Nutzer behindert oder erschwert;
- Keine Handlungen vorzunehmen, die die Nutzung des Parkplatzes durch andere Nutzer in irgendeiner Weise unmöglich machen, erschweren oder behindern;
- Das Fahrzeug nicht über den für ein einzelnes Fahrzeug reservierten und durch unauslöschliche Markierungen auf dem Boden gekennzeichneten Bereich hinaus abzustellen;
- Keine explosiven Stoffe oder brennbaren Materialien in den Parkplatz einzubringen;
- Im Inneren des Parkplatzes kein Feuer zu machen;
- Die im Parkplatz vorhandenen Steckdosen und elektrischen Anlagen nicht unbefugt zu benutzen.
ARTIKEL 17.º HAFTUNG DER NUTZER
- Das Parken und der Verkehr auf dem Parkplatz erfolgen auf Verantwortung der Nutzer und der Fahrzeugeigentümer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Sollten sich auf dem Parkplatz Unfälle ereignen, die Schäden an Einrichtungen, Ausrüstungen, diensttuendem Personal im Parkplatz, an Fahrzeugen oder Dritten verursachen und deren Verantwortung mutmaßlich einem Nutzer zuzurechnen ist, obliegt diesem die Pflicht, für den Ersatz und die Entschädigung aller verursachten Schäden aufzukommen.
- Der Verantwortliche für die im vorstehenden Absatz genannten Unfälle, Schäden oder sonstigen Handlungen ist verpflichtet, dies unverzüglich dem diensttuenden Personal des Parkplatzes mitzuteilen.
- Wird die im vorstehenden Absatz vorgesehene Mitteilung nicht gemacht oder weigert sich der Verantwortliche, die Bestimmungen von Nr. 2 dieses Artikels zu erfüllen, wird die Anwesenheit von Polizeibeamten angefordert, wobei der säumige Nutzer nicht nur für die verursachten Schäden, sondern auch für alle Kosten haftet, die Red Parking durch die von ihm durchzuführenden Verfahren entstehen.
ARTIKEL 18.º HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
- Für zivil- und strafrechtliche Haftungszwecke stellt der Parkplatz eine Erweiterung der öffentlichen Straße dar, und das Zugangskontrollsystem dient lediglich der Messung, Erhebung und Abrechnung der Verweildauer jedes Fahrzeugs im Inneren.
- Das Parken erfolgt auf Kosten und Gefahr der Fahrzeugeigentümer.
- Red Parking haftet nicht für Schäden, die von Dritten, gleich welcher Ursache, an Personen oder an im Parkplatz geparkten oder verkehrenden Fahrzeugen verursacht werden.
- Da das Parken keinen Verwahrungsvertrag darstellt, weder für die Fahrzeuge noch für die darin befindlichen Gegenstände, haftet Red Parking nicht für Schäden, Diebstahl oder Raub, die im Inneren des Parkplatzes auftreten.
- Red Parking kann keine Haftung zugeschrieben werden, die nicht aus einer schuldhaften Handlung seinerseits oder seines Personals resultiert, sei es für Schäden an Personen, Tieren oder Gegenständen, die sich im Parkplatz oder auf den Zufahrtswegen befinden, und unabhängig von den Ursachen dieser Schäden.
- Der Parkplatz Red Parking informiert seine Kunden, dass die Versicherungspolice keine Schäden abdeckt, die durch Naturkatastrophen oder widrige Wetterbedingungen entstehen.
- Wir haften nicht für vereinzelte Glasschäden.
- Wir empfehlen für die Nutzung des kostenlosen Transfers zum Flughafen. Fluggesellschaften empfehlen eine Ankunftszeit von 2 Stunden vor internationalen Flügen und 1 Stunde vor Inlandsflügen. Obwohl die Annahme Ihres Fahrzeugs und der Transfer zum Terminal nur wenige Minuten dauern, sollte der Parkplatznutzer 20 Minuten vor Öffnung des Check-ins seines Fluges in unseren Einrichtungen eintreffen. Wir haften nicht für verpasste Flüge.
- Das Unternehmen haftet nicht für verpasste Flüge, wenn Sie den Check-in nicht einhalten und nicht genügend Zeit eingeplant haben, oder wenn der kostenlose Shuttleservice verspätet ist, z. B. aufgrund von hohem Verkehrsaufkommen, Wetterbedingungen oder Verzögerungen beim Einfahren in den Abholbereich (Curbside), weil dieser voll ist, usw. ...
- Das Unternehmen haftet niemals für Probleme, die Ihr Auto beim Starten hat, für mechanische Defekte, Fensterprobleme, Reifenpannen, vorhandene Karosserieschäden oder eine leere Batterie. Wir verpflichten uns lediglich, so weit wie möglich zu helfen, und der Kunde kann aufgrund dieser Tatsachen keine Ansprüche geltend machen.
ARTIKEL 19.º GEBÜHREN
Die Höhe der festgelegten Gebühren kann auf Anweisung der Parkplatzleitung aktualisiert werden.
ARTIKEL 20.º SANKTIONEN
Unbeschadet der zivil- oder strafrechtlichen Haftung, die im Einzelfall anfällt, werden Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Betriebsordnung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften geahndet.
ARTIKEL 21.º AUSLASSUNGEN
In allen nicht geregelten Fällen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und anderer ergänzender Gesetze.
ARTIKEL 22.º INKRAFTTRETEN
Diese Betriebsordnung tritt am 1. Juni 2020 in Kraft.
Zusätzliche Informationen:
- MINDESTZEITEINHEIT: 24 STUNDEN (TEILZEITRÄUME ODER STUNDEN WERDEN NICHT ABGERECHNET).
- TRANSPORT/ABHOLUNG VON PASSAGIEREN ZUM FLUGHAFEN: KOSTENLOS.
- ALLE ZEITRÄUME SIND 24 STUNDEN, AUSSER DEM LETZTEN TAG, DER +2 STUNDEN TOLERANZ FÜR MÖGLICHE VERSPÄTUNGEN HAT.
- ALLE OBEN GENANNTEN PREISE ENTHALTEN DIE GESETZLICHE MEHRWERTSTEUER.
Parkbeleg und MwSt.: Pflichten des Dienstleisters
Die Steuer- und Zollbehörde (AT) hat sich zu den Merkmalen von Parkbelegen für Mehrwertsteuerzwecke geäußert.
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass der Dienstleister bei Ausstellung des Parkbelegs nicht verpflichtet ist, eine Rechnung oder eine vereinfachte Rechnung mit den gesetzlichen Anforderungen auszustellen, insbesondere nicht mit Angabe der NIF (Steueridentifikationsnummer) des Endverbrauchers.
Gesetz: CIVA
Artikel: Abs. a) von Nr. 5 des Art. 40 des CIVA; Punkt 11 des Rundschreibens Nr. 30136.
Betreff: Parkbeleg – Der Dienstleister erfüllt die Rechnungspflicht gemäß Art. 29 des CIVA und ist somit nicht zur Ausstellung eines anderen Dokuments verpflichtet.
Vorgang: Nr. 10561, durch Verfügung vom 12.07.2016, des SDG der MwSt., im Auftrag des Generaldirektors der Steuer- und Zollbehörde - AT